Evakuierungskonzept

Evakuierungskonzept

Ein professionelles Evakuierungskonzept ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Notfallmanagements. Es dient dazu, Personen im Falle eines Notfalls sicher und schnell aus einer gefährlichen Situation zu evakuieren.

Die wesenstlichen Bestandteile eines Evakuierungskonzepts

1. Gefährdungsbeurteilung

  • Identifikation von Risiken: Analysieren von potenziellen Gefahren wie Brand, Explosion, Naturkatastrophen, chemische Unfälle oder Amokläufe.
  • Risikobewertung: Bewertung der Wahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen jeder Gefährdung.

2. Flucht- und Rettungswege

  • Definition von Evakuierungswegen: Klare Kennzeichnung und Freihaltung der Fluchtwege, einschliesslich Treppenhäusern, Ausgängen und Notfalltüren.
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen: Darstellung der Wege in gut sichtbaren Plänen, die an zentralen Orten ausgehängt werden.
  • Beleuchtung und Beschilderung: Notausgangsschilder und beleuchtete Wege zur Orientierung bei Stromausfall.

3. Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Evakuierungshelfer: Benennung und Schulung von Mitarbeitern, die die Evakuierung anleiten.
  • Sicherheitsbeauftragte: Verantwortliche für die Koordination und Überwachung der Notfallmassnahmen.
  • Kommunikation: Einrichtung von Ansprechpartnern und Kommunikationsketten.

4. Alarmierungssystem

  • Alarmpläne: Festlegung von Massnahmen zur Alarmierung der Personen im Gebäude.
  • Technische Systeme: Einsatz von Rauchmeldern, Sirenen, Durchsagen und Apps für Alarmierungen.
  • Testläufe: Regelmässige Tests der Alarmierungsanlagen zur Sicherstellung der Funktionalität.

5. Evakuierungsablauf

  • Evakuierungszonen: Einteilung des Gebäudes in Evakuierungsabschnitte, um Überfüllung zu vermeiden.
  • Sammelstellen: Festlegung von sicheren Orten ausserhalb des Gebäudes für die Evakuierten.
  • Prioritäten: Berücksichtigung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen.

6. Schulungen und Übungen

  • Mitarbeiterschulung: Regelmässige Schulungen zur Durchführung von Evakuierungen.
  • Evakuierungsübungen: Realistische Übungen, um die Abläufe zu testen und die Effizienz zu verbessern.
  • Feedback-Schleife: Analyse von Übungen und kontinuierliche Verbesserung des Konzepts.

7. Kommunikation und Information

  • Evakuierungspläne: Verteilung an alle Mitarbeiter und Besucher.
  • Notfallhandbuch: Bereitstellung eines umfassenden Leitfadens für Notfallsituationen.
  • Externe Kommunikation: Kontakt zu Behörden wie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten.

8. Technische und organisatorische Massnahmen

  • Notfallausrüstung: Bereitstellung von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Kits, Taschenlampen und Evakuierungsstühlen.
  • Zugangskontrolle: Sicherstellung, dass Fluchtwege nicht blockiert oder verschlossen sind.
  • Wartung: Regelmässige Inspektion und Wartung aller relevanten Systeme.

9. Dokumentation

  • Rechtliche Anforderungen: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen (z. B. Arbeitsstättenverordnung, DIN-Normen).
  • Protokollierung: Dokumentation von Übungen, Inspektionen und Anpassungen des Konzepts.
  • Auditierung: Regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit des Konzepts.

Wer haftet in der Schweiz, wenn im Ereignisfall ein Evakuierungskonzept fehlt?

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage

  • Arbeitsgesetz (ArG)

    • Arbeitgeber sind verpflichtet, Massnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeitenden zu treffen (Art. 6 ArG).

  • Bau- und Brandschutzvorschriften

    • Die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) verlangen ein Evakuierungskonzept in bestimmten Gebäuden.

Haftungsfragen

Arbeitgeberhaftung

  • Der Arbeitgeber haftet für Schäden, die durch das Fehlen eines Evakuierungskonzepts entstehen.
  • Beispiele: Verzögerte Evakuierung bei einem Brand führt zu Verletzungen oder Todesfällen.

Strafrechtliche Konsequenzen

  • Art. 117 StGB (fahrlässige Tötung) oder Art. 125 StGB (fahrlässige Körperverletzung) können angewendet werden, wenn Nachlässigkeit nachgewiesen wird.

Zivilrechtliche Ansprüche

  • Mitarbeitende oder ihre Angehörigen können Schadensersatz- und Genugtuungsforderungen geltend machen.

Bussgelder und Sanktionen

  • Bei Verstössen gegen das Arbeitsgesetz oder Brandschutzvorschriften können die Behörden Bussgelder verhängen.

Versicherungsfragen

  • Die Suva oder andere Unfallversicherungen können Forderungen an den Arbeitgeber stellen, wenn dieser seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Evakuierungskonzept / Notfallplan

NOTFALLPLAN UND EVAKUIERUNG Fachbroschüren

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