Compliance geordnete Evakuierung Schweiz

Compliance und Haftung hinsichtlich geordneter Evakuierung in der Schweiz

In der Schweiz trägt die Verantwortung für die betriebliche Notfallorganisation und Evakuierung in erster Linie der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen. Falls es zu Verletzungen oder Todesfällen kommt, weil eine Notfallorganisation fehlt oder unzureichend ist, können verschiedene Haftungsfragen aufkommen.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Verantwortung des Arbeitgebers findet sich im Schweizer Obligationenrecht (OR), im Arbeitsgesetz (ArG) sowie in den Regelungen der Unfallversicherung (UVG):

a) Obligationenrecht (OR):

  • Artikel 328 OR: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer zu schützen.
  • Fehlt eine Notfallorganisation oder ist diese unzureichend, kann dies als Verletzung der Fürsorgepflicht gewertet werden.

b) Arbeitsgesetz (ArG):

  • Das Arbeitsgesetz verlangt vom Arbeitgeber Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden, einschliesslich der Erstellung von Notfallplänen und der Bereitstellung von Fluchtwegen und Evakuierungskonzepten.

c) Unfallversicherungsgesetz (UVG):

  • Die Unfallversicherung deckt Schäden ab, die durch Arbeitsunfälle entstehen. Wenn jedoch Fahrlässigkeit des Arbeitgebers nachgewiesen wird, können Regressforderungen seitens der Versicherung gestellt werden.

Haftungsfragen

a) Zivilrechtliche Haftung

Haftung des Unternehmens:

  • Wenn eine mangelhafte Notfallorganisation nachweislich die Ursache für Verletzungen oder Todesfälle ist, kann das Unternehmen zivilrechtlich für den Schaden haftbar gemacht werden.
  • Geschädigte Personen oder ihre Angehörigen können Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

Haftung der Führungskräfte:

  • Führungskräfte, die für Arbeitssicherheit und Notfallorganisation verantwortlich sind, können bei grober Fahrlässigkeit persönlich haftbar gemacht werden.

b) Strafrechtliche Haftung

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen. Dies betrifft insbesondere:

  • Unternehmensleitung (CEO)
  • Sicherheitsbeauftragte.

Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, wenn das Fehlen der Notfallorganisation nachweislich den Tod oder schwere Verletzungen verursacht hat.

c) Versicherungsrechtliche Konsequenzen

  • Unfallversicherung: Deckt die unmittelbaren Kosten für medizinische Behandlungen und Renten. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung jedoch Regress beim Arbeitgeber geltend machen.
  • Haftpflichtversicherung: Übernimmt Schadenersatzforderungen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Direkte Regressansprüche: Geschädigte oder ihre Angehörigen können direkt Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen.

Mögliche Konsequenzen für das Unternehmen

In der Schweiz haftet in der Regel das Unternehmen, wenn eine betriebliche Notfallorganisation fehlt und dadurch Verletzungen oder Todesfälle entstehen. Die Haftung kann zivil-, straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Eine professionelle Notfallorganisation ist daher nicht nur aus Sicherheits-, sondern auch aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar.

Finanzielle Folgen:

  • Hohe Schadensersatzforderungen gegenüber CEO, Sicherheitsbeauftragten und dem Unternhmen.
  • Regressforderungen von Versicherungen gegenüber dem Unternhmen.

Reputation:

  • Ein Imageverlust durch schlechte Krisenbewältigung kann langfristige Schäden verursachen.

Behördliche Sanktionen:

  • Auflagen und Bussgelder durch Arbeitsinspektorate oder andere Aufsichtsbehörden.

Prävention und Minimierung der Haftung

Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollte ein Unternehmen:

  1. Notfallpläne erstellen: Detaillierte Evakuierungs- und Sicherheitspläne bereitstellen.
  2. Regelmässige Schulungen: Mitarbeitende und Führungskräfte im Umgang mit Notfällen schulen.
  3. Evakuierungsübungen durchführen: Regelmässige Evakuierungsübungen organisieren und dokumentieren.
  4. Verantwortlichkeiten definieren: Klare Zuständigkeiten für Notfälle festlegen.
  5. Externe Unterstützung: Bei Bedarf Experten für Arbeitssicherheit und Notfallmanagement hinzuziehen.

Schulungsangebote Notfall- und Krisenmanagement Fachbroschüren

Fragen

Ihre Fragen werden durch unsere Experten gerne beantwortet

Sie haben ein Anliegen oder suchen fachliche Unterstützung? Gerne helfen wir weiter.

Newsletter

Neuigkeiten nicht verpassen

Verpassen Sie weder News noch fachliche Neuheiten, die wir unseren treuen Abonnenten vorbehalten.

 
Ihre E-Mail-Adresse wird nur dazu genutzt, Ihnen unseren Newsletter und Informationen über unsere Tätigkeiten zu senden. Ihnen steht jederzeit der Abmeldelink zur Verfügung, den wir in jede gesendete E-Mail einfügen.

Benutzereinstellungen für Cookies
Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website machen. Wenn Sie die Verwendung von Cookies ablehnen, funktioniert diese Website möglicherweise nicht wie erwartet.
Alle akzeptieren
Alle ablehnen
Weiter lesen
Unbedingt erforderliche Cookies
Diese Cookies sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Besucher in bestimmten Funktionen der Website navigieren und sie nutzen kann. Ohne sie können wesentliche Teile der Webseite nicht verwendet werden. Entsprechend sind diese Cookies immer aktiviert. Sie werden nur dann eingesetzt, wenn Sie unsere Website besuchen und werden in der Regel nach dem Schliessen Ihres Browsers gelöscht. Ausserdem werden sie verwendet, um bei Zugriff mit einem mobilen Gerät die optimierte Website-Darstellung abzurufen, damit z. B. Ihr Datenvolumen nicht unnötig verbraucht wird. Auch erleichtern die Cookies den Seitenwechsel von http zu https, sodass die Sicherheit der übertragenen Daten gewährleistet bleibt.
Marketing-Cookies
Marketing-Cookies werden genutzt, um gezielter für den Nutzer relevante und an seine Interessen angepasste Inhalte anzubieten. Sie werden ausserdem dazu verwendet, die Effektivität von Kampagnen zu messen und zu steuern. Sie registrieren z. B., ob man eine Webseite besucht hat oder nicht, sowie welche Inhalte genutzt worden sind. Mithilfe dieser Informationen wird ein Interessensprofil erstellt, sodass nur für Sie interessante Inhalte angezeigt werden. Wenn Sie Ihre Zustimmung zu Marketing-Cookies widerrufen, bedeutet dies nicht, dass Sie in der Folge weniger Inhalte sehen oder erhalten. Es bedeutet vielmehr, dass die Inhalte, die Sie sehen und erhalten, nicht individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
linkedin.com
Annehmen
Decline
Leistungs-Cookies
Diese Cookies sammeln Daten über das Benutzerverhalten. Auf dieser Basis wird die Webseite bezüglich Inhalt und Funktionalität auf das allgemeine Nutzungsverhalten abgestimmt. Die gesammelten Informationen werden grundsätzlich in aggregierter Form weiterverarbeitet, es sei denn, ein Besucher hat einer personenbezogenen Auswertung gesondert ausdrücklich zugestimmt. Leistungs-Cookies werden ausschliesslich verwendet, um die Leistung der Website zu verbessern und das Online-Erlebnis auf die Bedürfnisse der Nutzer abzustimmen.
Google Analytics
Annehmen
Decline
Funktionale Cookies
Funktionale Cookies ermöglichen der Webseite, getätigte Angaben, wie z. B. den Benutzernamen oder die Sprachauswahl, zu speichern und dem Nutzer darauf basierend verbesserte und personalisierte Funktionen anzubieten. Die gesammelten Informationen werden ausschliesslich in aggregierter Form ausgewertet. Da wir Ihnen eine Website bieten möchten, die auf optimale Benutzerfreundlichkeit ausgelegt ist, empfehlen wir die Aktivierung dieser Cookies. Funktionale Cookies werden z. B. auch genutzt, um von Ihnen gewünschte Funktionen wie die Wiedergabe von Videos zu aktivieren.
Speichern