
In der Schweiz trägt die Verantwortung für die betriebliche Notfallorganisation und Evakuierung in erster Linie der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen. Falls es zu Verletzungen oder Todesfällen kommt, weil eine Notfallorganisation fehlt oder unzureichend ist, können verschiedene Haftungsfragen aufkommen.
Die gesetzliche Grundlage für die Verantwortung des Arbeitgebers findet sich im Schweizer Obligationenrecht (OR), im Arbeitsgesetz (ArG) sowie in den Regelungen der Unfallversicherung (UVG):
a) Obligationenrecht (OR):
b) Arbeitsgesetz (ArG):
c) Unfallversicherungsgesetz (UVG):
a) Zivilrechtliche Haftung
Haftung des Unternehmens:
Haftung der Führungskräfte:
b) Strafrechtliche Haftung
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen. Dies betrifft insbesondere:
Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, wenn das Fehlen der Notfallorganisation nachweislich den Tod oder schwere Verletzungen verursacht hat.
c) Versicherungsrechtliche Konsequenzen
In der Schweiz haftet in der Regel das Unternehmen, wenn eine betriebliche Notfallorganisation fehlt und dadurch Verletzungen oder Todesfälle entstehen. Die Haftung kann zivil-, straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Eine professionelle Notfallorganisation ist daher nicht nur aus Sicherheits-, sondern auch aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar.
Finanzielle Folgen:
Reputation:
Behördliche Sanktionen:
Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollte ein Unternehmen:
Sie haben ein Anliegen oder suchen fachliche Unterstützung? Gerne helfen wir weiter.



Seit 1988 produktunabhängige und neutrale Resilienz-Management & GRC Beratung.
Folgen Sie uns: