
Herausforderungen
Massnahmen
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Herausforderungen:
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Massnahmen
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Massnahmen

Haftungsarten
A) Zivilrechtliche Haftung
Schadensersatzpflicht: Unternehmen oder Veranstalter können für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensverluste haftbar gemacht werden.
Schmerzensgeld: Opfer können eine Entschädigung für erlittene körperliche oder psychische Belastungen verlangen.
B) Strafrechtliche Haftung
Fahrlässigkeit: Wird nachgewiesen, dass Veranstalter oder Unternehmen fahrlässig gehandelt haben, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Unterlassung: Wird das Unwetter ignoriert, obwohl es bekannt war, könnte dies als vorsätzliche oder grob fahrlässige Unterlassung ausgelegt werden.
C) Arbeitsrechtliche Haftung
Verletzung der Fürsorgepflicht: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen. Unterlassen sie dies, könnten sie arbeitsrechtlich belangt werden.
D) Haftung gegenüber Behörden
Verstösse gegen behördliche Auflagen: Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften oder der Versäumnis, bei Unwettern Massnahmen zu ergreifen, können Bussgelder nach sich ziehen.


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