
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Betreiber von Versammlungsstätten verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu erfassen und Massnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Ein Notfallplan bildet den Rahmen, wie bei Brand, Stromausfall, medizinischem Notfall oder Panik reagiert wird.
Der Plan dient der:
Minimierung von Personenschäden und Sachverlusten
Einhaltung gesetzlicher Auflagen (z. B. SUVA, VStättVO, Arbeitsstättenverordnung)
Koordination mit Feuerwehr und Rettungsdiensten
Schnelle Wiederaufnahme des Betriebs nach einem Ereignis
Mehr zur rechtlichen Struktur finden Sie in unserem Beitrag über den gesetzlichen Brandschutz in der Gastronomie .
Bevor ein Notfallplan ausgearbeitet wird, zählt die Gefährdungsbeurteilung zu den ersten Schritten. Nur wer seine Risiken kennt, kann realistische Evakuierungsmassnahmen planen.
Typische Risiken:
Offene Flammen (Kerzen, Küchenbereich, Rauchen)
Elektrische Anlagen und Lichteffekte
Überfüllte Räume, blockierte Fluchtwege
Pyrotechnik, Nebelmaschinen
Betrunkene oder panische Gäste
Die Risikobewertung sollte mindestens einmal jährlich aktualisiert werden – oder direkt nach baulichen Änderungen. Unterstützend hilft eine Sicherheitsbegehung der Veranstaltungsstätte .
Ein professioneller Notfallplan besteht aus mehreren Abschnitten, die sich an Normen wie DIN 14096 (Brandschutzordnung) orientieren. Der Inhalt sollte übersichtlich und selbsterklärend gestaltet sein.
Struktur und Materialien
Allgemeine Daten: Adresse, Verantwortliche, telefonische Erreichbarkeit, Betriebszeiten.
Notfallorganisation: Rollen und Aufgaben (z. B. Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer).
Gefährdungsszenarien: Brand, technischer Defekt, medizinischer Zwischenfall, Gewalt oder Terrorlage.
Verhaltensanweisungen: klare Handlungsfolgen für Beschäftigte und Gäste.
Evakuierungsplan mit Flucht- und Rettungswegen.
Alarmierungskette: interne und externe Alarmierung.
Kommunikation im Notfall.
Nachsorge und Dokumentation.
Im Leitfaden Notfallmanagement für Betriebe finden Sie Checklisten und Formvorlagen zur Strukturierung.
Die Wirksamkeit eines Notfallplans hängt stark von der Reaktionsgeschwindigkeit ab. Eine klare Alarm- und Kommunikationskette stellt sicher, dass keine wertvolle Zeit verloren geht.
Interner Alarm: Sicht- oder Tonsignal, Ansage durch Personal.
Externer Alarm: Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst über 112
Informationsweitergabe: leitende Person koordiniert und protokolliert.
Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter wissen, wer welchen Schritt ausführt. Verzögerungen durch unklare Zuständigkeiten sind in einer akuten Paniklage gefährlich.
Ein Notfall- und Evakuierungsplan ist Teil einesUmfassendes Sicherheitsmanagement.
Neben Brandschutz umfasst dieses auch Arbeitssicherheit, Besuchermanagement, Zugangskontrolle und technische Wartung.
Durch die Integration entsteht ein klares Gesamtkonzept für Schutz und Compliance.
Damit kann der Betreiber gegenüber Behörden oder Versicherungen jederzeit eine funktionsfähige Sicherheitsorganisation nachweisen.
Der Evakuierungsprozess unterscheidet sich je nach Lokaltyp und Raumstruktur. Bei dicht gefüllten Eventflächen oder Tanzräumen muss besonders auf Fluchtwege, Lichtverhältnisse und Gästepsychologie geachtet werden.
Schritte einer Evakuierung
Alarm auslösen über Brandmeldeanlage, Ruf oder Ansage.
Lichtsignale aktivieren , Musik und Effekte sofort stoppen.
Personal verteilt sich entlang der Fluchtwege und weist Gäste an.
Hauptausgänge priorisieren , Notausgänge kontrollieren.
Treffpunkt aussen festlegen , Zutritt verhindern.
Nachzählung und Übergabe an Rettungskräfte.
Ein grafisch einfacher Flucht- und Rettungsplan nach ISO Norm sollte im Eingangsbereich und an zentralen Stellen ausgehängt werden. Lesen Sie dazu auch, wie Sie Fluchtwegpläne korrekt anbringen .
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Abläufe:
In einer vollbesetzten Diskothek mit über 250 Gästen bricht in der Nähe der Bar ein Kabelbrand hinter einem Kühlgerät aus. Der Rauchmelder löst Alarm aus. Das Lichtsystem schaltet sich automatisch auf Notbeleuchtung, die Musik stoppt. Das geschulte Personal leitet die Gäste ruhig über die freigehaltenen Wege nach aussen.
Dank Vorbereitung, regelmässiger Übungen und eines klaren Evakuierungsplans konnte die Räumung innerhalb von drei Minuten abgeschlossen werden. Kein Gast wurde verletzt – ein Paradebeispiel funktionierender Notfallorganisation.
Ein schriftlicher Notfallplan nützt wenig ohne Schulung und Training. Mitarbeiterschulungen sollten mindestens einmal jährlich stattfinden – bei hoher Fluktuation.
Inhalte:
Verhalten im Brandfall
Position und Aufgaben im Notfall
Nutzung von Feuerlöschern
Evakuierung von Menschen mit Einschränkungen
Übungen sollten realistische Szenarien abbilden und protokolliert werden. So erhalten Sie vom Betreiber wertvolle Rückmeldungen zur Umsetzung.
Weiterführende Tipps bietet der Beitrag Evakuierungsübungen in der Gastronomie planen .
Viele Betreiber unterschätzen organisatorische Risiken. Häufiger Fehler:
Fluchtwege sind zugestellt (z. B. durch Dekoration oder Mobiliar)
Personal kennt den Sammelpunkt nicht
Notbeleuchtung ist defekt
Fehlende erste Hilfe im Ernstfall
Keine Dokumentation nach Übungen
Bei Audits und Nachkontrollen fallen diese Mängel schnell auf – sie können die Betriebsgenehmigung gefährden.
| Bereich | Prüffrage | Status (✓/✗) |
| Notfall- organisation | Gibt es ausgewählte Rollen mit klaren Verantwortlichkeiten? | |
| Risiko- bewertung | Sind Brand- und Panikszenarien dokumentiert? | |
| Alarmierung | Funktionieren alle akustischen und optischen Signale? | |
| Evakuierung | Sind alle Fluchtwege markiert und frei? | |
| Schulung | Wurden Mitarbeiterschulungen nachgewiesen? | |
| Dokumentation | Ist das letzte Protokoll verfügbar? |
Muss jede Bar oder jedes Restaurant einen Notfallplan haben?
Ja. Nach Arbeitsschutz- und Versammlungsstättenverordnungen ist ein Notfallkonzept Pflicht – unabhängig von der Grösse des Betriebs.
Wie oft sollten Evakuierungsübungen stattfinden?
Mindestens einmal jährlich, idealerweise angekündigt und unangekündigt im Wechsel.
Wer ist für die Erstellung verantwortlich?
Der Betreiber oder die verantwortliche Geschäftsführung. Sie können sich von einem Brandschutzbeauftragten beraten lassen.
Wie lange ist ein Notfallplan gültig?
Unbegrenzt, jedoch regelmässig zu überprüfen (mind. jährlich oder nach Änderungen im Betrieb).
Muss der Plan in Papierform vorliegen?
Ja, digital reicht nicht. Gedruckte Exemplare gehören zu den zentralen Punkten (z. B. Büro, Tresen, Küche).



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